§ 6 - Beendigung der Mitgliedschaft

 
 
§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft endet durch:

a) schriftliche Austrittserklärung

b) Ausschluss

c) Tod des Vereinsmitgliedes

d) Beendigung des Kleingartenpachtvertrages

e) Kündigung durch Verein

f) Eintritt satzungsgemäß bestimmter Bedingungen.

(2) Bei Austrittserklärung durch das Mitglied endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des Kalenderjahres. Das Mitglied muss bis spätestens 30.6. des laufenden Jahres seinen Austritt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand.

(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:

a) trotz schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein mindestens 3 Monate in Verzug ist

b) schuldhaft die ihm aufgrund der Satzung, der Gartenordnung oder aufgrund von Mitgliederbeschlüssen obliegenden Pflichten verletzt 
 
c) durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in erheblicher Weise schädigt, sich schuldhaft gegenüber dem Vorstand und anderen Mitgliedern gewissenlos verhält.

d) bei der Bewirtschaftung seines Kleingartens oder aufgrund seines Verhaltens in der Kleingartenanlage die Voraussetzungen der Kündigung des Kleingartenpachtvertrages nach §§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz erfüllt.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand in einer Vorstandssitzung ohne das Vereinsmitglied einzuladen. Falls die Fronten zwischen Vorstand und des zu kündigten Mitglied verhärtet sind wird über eine Mitgliederversammlung mit einem Ausschlussverfahren entschieden. Die Gründe des Ausschlusses werden dem Mitglied in verherigen Erinnerungen und/oder Mahnungen ggf. mit Fristsetzung mitgeteilt. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen mit einer maximalen Frist von 14 Tagen nach Zugang der Erinnerung und/oder Mahnung zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied mit der Begründung des Ausschlusses schriftlich bekannt zu geben. Werden Streitigkeiten durch den Vorstand nicht erfolgreich geklärt können zivilrechtliche Schritte in Anspruch genommen werden.

(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen mit Ausnahme des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen, Umlagen und Gebühren alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.
 
 
 

Kontakte


1. Vorstandsvorsitzender
Jan Blödtner
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stv. Vorstandsvorsitzender
Michael Potschek
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Schatzmeisterin
Juliane Blödtner
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Schriftführerin
Dominique Potschek
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Instandhaltung
Manuela Blödtner
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Standort

 
KGA "Am Sonnenhang" e.V.
Kauerndorfer Allee
04600 Altenburg