§ 14 – Schlussvorschriften
(1) In allen in dieser Satzung nicht geregelten Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung.
(2) Diese Satzung wurde am 21.03.2025 in der Mitgliederversammlung beschlossen.
Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Altenburg – Registergericht – in Kraft.