§ 10 - Ergänzung zur Satzung
(1) Briefwahl: Die Kandidatenliste zur Vorstandswahl muss den Vereinsmitglieder 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung, per Aushang im Schaukasten; bekanntgegeben werden. Mitglieder die sich zur Wahl aufstellen , müssen dies dem Vorstand 1 Woche vor dem Aushang der Kandidatenliste bekanntgeben (mündlich/schriftlich). Mitglieder, welche von der Briefwahl gebrauch machen möchten, müssen die Stimme für Ihren Kandidaten mindestens 1 Tag vor der Mitgliederversammlung beim Vorstandsvorsitzenden oder seinen Stellvertreter abgeben. Die Stimmzettel muss den Namen und die Gartennummer des Mitglieds zwingend enthalten. Anonyme Stimmzettel werden nicht zur Wahl berücksichtigt.