§ 6 – Beendigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft endet durch:
a) schriftliche Austrittserklärung
b) Ausschluss
c) Tod des Vereinsmitgliedes
d) Beendigung des Kleingartenpachtvertrages
e) Kündigung durch Verein
f) Eintritt satzungsgemäß bestimmter Bedingungen.
(2) Bei Austrittserklärung durch das Mitglied endet die Mitgliedschaft zum 31.12. des Kalenderjahres. Das Mitglied muss bis spätestens 30.6. des laufenden Jahres seinen Austritt schriftlich zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Vorstand erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Austrittserklärung beim Vorstand.
(3) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es:
a) trotz schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verein mindestens 3 Monate in Verzug ist
b) schuldhaft die ihm aufgrund der Satzung, der Gartenordnung oder aufgrund von Mitgliederbeschlüssen obliegenden Pflichten verletzt
c) durch sein Verhalten schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in erheblicher Weise schädigt, sich schuldhaft gegenüber dem Vorstand und anderen Mitgliedern gewissenlos verhält.
d) bei der Bewirtschaftung seines Kleingartens oder aufgrund seines Verhaltens in der Kleingartenanlage die Voraussetzungen der Kündigung des Kleingartenpachtvertrages nach §§ 8, 9 Abs. 1 Ziffer 1 Bundeskleingartengesetz erfüllt.
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand in einer Vorstandssitzung. Das auszuschließende Mitglied ist zu dieser Sitzung mit einer Frist von 2 Wochen schriftlich einzuladen. Die Gründe des beabsichtigten Ausschlusses sind dem Mitglied mitzuteilen. Ihm ist Gelegenheit zu geben, sich zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist dem Mitglied mit der Begründung des Ausschlusses schriftlich bekannt zu geben. Werden Streitigkeiten durch den Vorstand nicht erfolgreich geklärt, können zivilrechtliche Schritte in Anspruch genommen werden.
(4) Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen mit Ausnahme des Anspruchs des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen, Umlagen und Gebühren alle Ansprüche aus dem Mitgliedschaftsverhältnis.