§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Den ordentlichen Mitgliedern steht das Recht zu:
a) bei den Beschlüssen und Wahlen der Mitgliederversammlung nach Maßgabe dieser Satzung mitzubestimmen und Anträge einzubringen sowie ein Amt zu übernehmen
b) an den Veranstaltungen und Einrichtungen des Vereins teilzunehmen, Beschwerden, Vorschläge und Anträge an den Vorstand des Vereins zu richten
c) die fachliche Betreuung und Beratung in Anspruch zu nehmen.
d) den Beistand des Vereins und seiner Mitglieder zu verlangen, wenn ihre Rechte als Kleingärtner gefährdet sind oder beeinträchtigt werden.
(2) Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die Interessen des Vereins zu wahren und zu fördern und alle ihnen aufgrund der Satzung, der Gartenordnung, der Vereinsbeschlüsse und des Pachtvertrages für den Garten obliegenden Pflichten zu erfüllen und sich nach diesen Grundsätzen innerhalb des Vereins kleingärtnerisch zu betätigen
b) die Beiträge, Umlagen und Gebühren zum festgelegten Termin in der festgesetzten Höhe an den Verein zu entrichten
c) Arbeitsleistungen für Gemeinschaftseinrichtungen des Vereins zu erbringen, gleiches gilt auch für Vereinsveranstaltungen. Die Anzahl der Arbeitsstunden sowie deren Abgeltung werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
d) den Anweisungen des Vorstandes innerhalb der festgelegten Frist Folge zu leisten.
d) den Anweisungen des Vorstandes innerhalb der festgelegten Frist Folge zu leisten.
e) an der Mitgliederversammlung teilzunehmen