§ 13 – Auflösung des Vereins
Bei der Auflösung des Kleingartenvereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an den Regionalverband „Altenburger Land des Kleingärtner“ e.V. mit der Auflage, es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Bereich des Kleingartenwesens zu verwenden.