§ 12 - Eigentumsbegriff

 
 
§ 12 – Eigentumsbegriff

Die der Gemeinschaft aller Mitglieder dienenden Bauwerke, Einrichtungen und Geräte, die von den Mitgliedern durch eigene Arbeitsleistung, durch finanzielle und materielle Beiträge errichtet oder angeschafft werden oder errichtet und angeschafft worden sind, werden Eigentum des Kleingartenvereins. Die Begründung von Vorbehaltsgut ist ausgeschlossen.
 
 
 

Kontakte


1. Vorstandsvorsitzender
Jan Blödtner
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stv. Vorstandsvorsitzender
Michael Potschek
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Schatzmeisterin
Juliane Blödtner
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Schriftführerin
Dominique Potschek
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Instandhaltung
Manuela Blödtner
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Standort

 
KGA "Am Sonnenhang" e.V.
Kauerndorfer Allee
04600 Altenburg