§ 4 Umwelt- und Naturschutz

 
 
§ 4 Umwelt- und Naturschutz

(1) Jeder Pächter übernimmt mit der Pachtfläche persönliche Verantwortung für die Erhaltung und Pflege von Natur und Umwelt. Er trägt damit zur Verschönerung des Umfeldes und zur Erhöhung des Erholungswertes der Kleingärten bei. 

(2) Bei der Gestaltung und Nutzung von Kleingärten ist der Erhaltung, dem Schutz und der Schaffung von Biotopen eine gebührende Bedeutung beizumessen. In jedem Kleingarten sollten durch geeignete Maßnahmen die Lebensbedingungen für Vögel und andere Nützlinge geschaffen, erhalten und verbessert werden. Hecken können nach dem 28.02. des lfd. Jahres nach vorheriger Kontrolle auf Brutvögel einen Formschnitt erhalten.

 
(3) Pflanzen- und Erntereste, Laub und sonstige kompostierbare Abfälle sind sachgemäß zu kompostieren. Das Anlegen eines Kompostplatzes innerhalb der Kleingartenanlagen regeln die Vereinsvorstände. Nicht kompostierbare Abfälle müssen nach den geltenden Bestimmungen entsorgt werden.
 
(4) Das Verbrennen von Abfällen in Kleingärten ist laut Thüringer Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen verboten. 
 
Als Alternative wird jährlich zum Zeitpunkt der Wasserabstellung und des Zählerablesens eine Entsorgung pflanzlicher Abfälle durch Bereitstellung eines Grünschnittcontainers für unsere Gartenmitglieder ermöglicht. Die Kostenumlage für den Container haben alle Mitglieder zu tragen, auch wenn sie diesen nicht nutzen. 
 
Verbrennungen an einer offenen Feuerstelle (Lagerfeuer) sind nicht zulässig. Die brandschutzrechtlichen Vorschriften sind bei geschlossenen Feuern einzuhalten. Beim Grillen ist darauf zu achten, dass die dadurch entstehende Rauchentwicklung die Gartennachbarn nicht belästigt und den Aufenthalt in der Gartenanlage nicht beeinträchtigt

(5) Jeder Pächter hat die Pflicht, auftretende Pflanzenkrankheiten und Schädlinge sachgemäß zu bekämpfen. Dabei sind Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes anzuwenden.

(6) Die Unkrautbekämpfung und Schädlingsbeseitigung sollten im Garten vor allem mit bewährten, umweltschonenden Methoden wie Hacken, Jäten usw. erfolgen. Auf die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln ist möglichst zu verzichten. Ist eine Anwendung unumgänglich, sind die Anwendungsvorschriften und Karenzzeiten unbedingt einzuhalten.

(7) Pflanzenschutzmaßnahmen sind so durchzuführen, dass keine Bienenschäden auftreten sowie keine Beeinträchtigungen der Kulturen in Nachbargärten erfolgen.
Der Pächter ist verpflichtet, angrenzende Nachbarn rechtzeitig zu informieren.

(8) Die Pflege angrenzender öffentlicher Bereiche der Anlage sowie angrenzendes Umfeld ist gemeinsames Anliegen der Mitglieder. Notwendige Arbeitsstunden legt der Vorstand fest. Im angrenzenden Gelände an die Gartenanlage ist das Entsorgen aller Art von Abfällen, auch von pflanzlichen Abfällen, ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden vom Vorstand entsprechend geregelt. Das eigenmächtige Fällen von Bäumen im Außenbereich ist untersagt. Erforderliche Pflegemaßnahmen an Bäumen, die eine Gefahr oder Beeinträchtigung für Kleingärten darstellen, sind mit dem Vorstand abzustimmen, damit notwendige Genehmigungen beim Eigentümer und den Behörden eingeholt werden können. Zuwiderhandlungen können erhebliche Ordnungsstrafen durch die örtlichen Behörden nach sich ziehen. 
 
Im eigenen Interesse und im Hinblick auf die Kleingärtnergemeinschaft ist der Pächter verpflichtet, sich durch Teilnahme an fachlichen Veranstaltungen weiterzubilden. Sie dienen dem Ziel, die fachlichen Voraussetzungen zum naturgemäßen Gärtnern zu erwerben und zu erweitern.
 
(9) Die für den Kleingarten geforderte Artenvielfalt schließt die Duldung von Wildkräutern ein. Wildkräuter sind oft die Nahrungsgrundlage für Nützlinge.

(10) Der Kleingärtner bietet den im Garten vorkommenden Tierarten Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten an. Dies sind z.B. Nistkästen, Bruthölzer für Insekten, Feuchtbiotope und Kleingewässer, Todholzhaufen, Trockenmauern u.a.
 
 
 

Kontakte


1. Vorstandsvorsitzender
Jan Blödtner
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stv. Vorstandsvorsitzender
Michael Potschek
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Schatzmeisterin
Juliane Blödtner
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Schriftführerin
Dominique Potschek
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Instandhaltung
Manuela Blödtner
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Standort

 
KGA "Am Sonnenhang" e.V.
Kauerndorfer Allee
04600 Altenburg