I. Allgemeine Bestimmungen
Kleingartenanlagen sind Bestandteil des öffentlichen Grüns der Kommunen. Sie sind Stätten sozialer Beziehungen, von Naturerlebnissen und sinnvoller Freizeitgestaltung der Menschen unterschiedlicher gesellschaftlichen Gruppen im Kleingartenbereich. Es ist Aufgabe und Verantwortung der Vorstände, die kleingärtnerische Betätigung im Sinne der Gesunderhaltung, der Freizeitgestaltung und Erholung ihrer Mitglieder zu fördern und dafür die entsprechenden Bedingungen zu schaffen. Pachtverhältnisse und Gemeinschaftsinteresse erfordern daher eine enge Zusammenarbeit und weitgehende Interessenübereinstimmung innerhalb der Mitgliedschaft eines Vereines auf allen Ebenen.
Sie zu regeln und zu garantieren erfordert, nach den Normen des Vereins- bez. Pachtrechtes zu handeln. Dem Verein obliegt es, im Rahmen seiner Möglichkeiten und unter Wahrung zutreffender gesetzlicher und satzungsrechtlicher Bestimmungen, dieser Vorgabe Rechnung zu tragen. Diese Aufgabe erfordert von allen Mitgliedern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, ordnungsgemäßes Verhalten im Rahmen der bestätigten Satzung und Durchsetzung des Prinzips der Gleich- behandlung und gegenseitigen Rücksichtnahme.