0. Vorwort
Die Neufassung der Rahmenkleingartenordnung des Regionalverbandes Altenburger Land vom Mai 2021 ist verbindlich für die dem Regionalverband angeschlossenen Kleingartenvereine sowie für Kleingartenvereine die vom Regionalverband verwaltet werden. Regelungen in den bestehenden Gartenordnungen der Vereine dürfen dieser Rahmenkleingartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz nicht entgegenstehen. Ziele und Aufgaben des Kleingartenwesens werden nur dann in hoher Qualität verwirklicht, wenn alle Kleingartenvereine des Regionalverbandes gemeinschaftlich zusammenarbeiten, ihre Parzellen ordnungsgemäß im Sinne des Bundeskleingartengesetzes bewirtschaften und damit zur Gestaltung einer gesunden, naturnahen und klimaschonenden Umwelt beitragen. Regelungen in den bestehenden Gartenordnungen der Vereine dürfen dieser Rahmen-kleingartenordnung und dem Bundeskleingartengesetz nicht entgegenstehen. Jeder Verein hat die Pflicht, eine Kleingartenordnung für seinen Verein zu beschließen. Auf dieser Grundlage wird die bestehende Gartenordnung der Gartenanlage „Am Sonnenhang“ e.V. neu gefasst. Die spezifischen Regelungen der bisherigen Gartenordnung werden inhaltlich unverändert übernommen.